Gebühren (ab 1.1.2009)
(1) Der MZVO erhebt zur Deckung des Aufwandes, der ihm bei der Wahrnehmung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben entsteht, Gebühren für
a) die Einsammlung von Abfällen, wozu auch die der Einsammlung folgenden Maßnahmen des Transportes und der Entsorgung (Deponierung oder Verwertung) gehören,
b) für die Entsorgung von angelieferten Abfällen,
c) für einzelne, in den folgenden Absätzen genannten Sonderleistungen.
(2) Gebührenmaßstab für die Einsammlungsgebühr nach Abs. 1 a ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gemäß § 7 Abs. 8 zur Verfügung stehende Behältervolumen für den Restmüll sowie den Biomüll. Als Entsorgungsgebühr werden erhoben für die Entleerung:
a) Restmüllgefäß 60 l 15,40 Euro / Monat bei zweiwöchentlicher Entleerung
b) Restmüllgefäß 120 l 30,80 Euro / Monat bei zweiwöchentlicher Entleerung
c) Restmüllgefäß 240 l 61,60 Euro/ Monat bei zweiwöchentlicher Entleerung
d) Großraum-Restmüllgefäß 1,1 cbm 282,35 Euro/ Monat bei wöchentlicher Entleerung
e) Blomüllgefäß 60 l 4,25 Euro/ Monat bei wöchentlicher Entleerung
(3) Bei Teilbefreiung im Sinne des §11 a b) der Abfallsatzung wird eine Grundgebühr von 105,60 € pro Jahr/Grundstück erhoben.
(4) Müllsäcke zur Aufnahme des Mehrbedarfs von Restmüll mit einem Fassungsvermögen von 60 - 70 l sind bei den Verbandsmitgliedern zum Preis von 3,30 €/Stück erhältlich. Die Verbandsmitglieder können Dritte mit der Abgabe der Müllsäcke betrauen.
(5) Für die Benutzung des Aktenvernichters ist pro angefangene ½ Stunde der Betrag von 12,78 Euro zu zahlen
(6) Für die Annahme und Entsorgung von PKW-Altreifen ist pro Reifen bis 15 Zoll die Gebühr von 1,28 Euro bis zur Größe von 20 Zoll 5,11 Euro und darüber hinaus 7,67 Euro zu zahlen.

 

Kalkulation der Gebühren 2012 als PDF-Dokument (56 KByte)
Kalkulation der Gebühren 2011 als PDF-Dokument (200 KByte)
Kalkulation der Gebühren 2010 als PDF-Dokument (86 KByte)
Kalkulation der Gebühren 2009 als PDF-Dokument (65 KByte)
Kalkulation der Gebühren 2008 als PDF-Dokument (50 KByte)
Abschreibung Kompost als PDF-Dokument (10 KByte)