Gebühren (ab 1.1.2024)

Als Gebühr werden erhoben für


  • Restmüllgefäß 120 l: 15,10 Euro / Monat bei vierwöchentlicher Entleerung
  • Restmüllgefäß 240 l: 30,20 Euro / Monat bei vierwöchentlicher Entleerung
  • Restmüllgefäß 1,1 cbm: 138,35 Euro/ Monat bei vierwöchentlicher Entleerung
  • Restmüllgefäß 1,1 cbm: 553,50 Euro/ Monat bei wöchentlicher Entleerung
  • Blomüllgefäß 60 l: 3,00 Euro/Monat bei zweiwöchentlicher Entleerung
  • Blomüllgefäß 120 l: 6,00 Euro/Monat bei zweiwöchentlicher Entleerung

Müllsäcke zur Aufnahme des Mehrbedarfs von Restmüll mit einem Fassungsvermögen von 60 - 70 l sind bei den Verbandsmitgliedern zum Preis von 6,80 €/Stück erhältlich.

Für im Bringsystem in separaten Windel-Containern abzugebende Windelsäcke wird eine ermäßigte Gebühr von 4,80 €/Stück erhoben.

Für die Ausstattung von Biotonnen mit Biofilterdeckeln werden einmalig folgende zusätzliche Bereitstellungsgebühren erhoben:
Biofilterdeckel für 60l-Biotonne 64,00 €
Biofilterdeckel für 120l-Biotonne 67,00 €

Für die Ausstattung von Abfallbehältern mit Schwerkraftschlössern werden einmalig folgende Bereitstellungsgebühren erhoben:
Schwerkraftschloss für 60l/120l/240l-Behälter 70,00 €
Schwerkraftschloss für 1.100l-Behälter 104,00 €

Gebühren-Satzung


Gebühren-Satzung 2024