Öffentliche Bekanntmachungen

Durch eine Änderung der Verbandssatzung werden die Satzungen des MZVO, ihre Ergänzung oder Änderung sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes seit Dezember 2025 im Internet auf der Homepage des Verbandes veröffentlicht. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des MZVO während der Öffnungszeiten der Verbandsgeschäftsstelle in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Die Verbandsversammlung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD hat in ihrer Sitzung am 11. November 2025 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Verbandsvorstand Entlastung erteilt.

Gemäß § 114 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 20 Absatz 1 der Verbandssatzung des MZVO wird der Jahresabschluss 2023 mit Rechenschaftsbericht für mindestens ein Jahr auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Unterlagen stehen hier als PDF zum Herunterladen bereit.

Brombachtal, 10.12.2025

Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald

Bürgermeister Schindler, Verbandsvorsteher

Die Verbandsversammlung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD hat in ihrer Sitzung am 11. November 2025 den vom Revisionsamt des Odenwaldkreises geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und dem Verbandsvorstand Entlastung erteilt.

Gemäß § 114 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 20 Absatz 1 der Verbandssatzung des MZVO wird der Jahresabschluss 2024 mit Rechenschaftsbericht für mindestens ein Jahr auf dieser Internetseite veröffentlicht.. Die Unterlagen stehen hier als PDF zum Herunterladen bereit.

Brombachtal, den 10.12.2025

Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald

Bürgermeister Schindler, Verbandsvorsteher

Die Verbandsversammlung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2025 die Satzung zur 7. Änderung der Satzung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD vom 25.01.2001, zuletzt geändert durch die Satzung vom 20.11.2025, beschlossen. Die Satzung ist als PDF hier einsehbar und wird damit öffentlich bekanntgemacht.

Haushaltssatzung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 16 Verbandssatzung des MÜLLABFUHR-ZWECKVERBANDES ODENWALD in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. November 2022 sowie des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83) und Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Verbandsversammlung am 2. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                              12.888.580 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           (-) 12.853.210 €

mit einem Saldo von                                                                                      35.370 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                 0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            (-)                   0 €

mit einem Saldo von                                                                                                 0 €

mit einem Überschuss von                                                                            35.370 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                    112.800 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                            0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    (-)      580.000 €

mit einem Saldo von                                                                          (-)      580.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                        0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                               (-)         30.300 €

mit einem Saldo von                                                                         (-)          30.300 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von         (-)        497.500 €

festgesetzt.

§ 2

 Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

 Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 § 5

 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 2. Dezember 2025

beschlossene Stellenplan.

§ 7

(1) Die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen mit Ausnahme der Personalaufwendungen sowie der Verfügungsmittel werden gemäß § 20 Abs. 2 und 4 GemHVO in den einzelnen Teilhaushalten für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Aufwendungen dieser Aufwandsarten entsprechend.

(2) Die Ansätze für zahlungswirksame Personalaufwendungen werden gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Das Gleiche gilt für zahlungsunwirksame Personalaufwendungen.

(3) Zahlungswirksame Mehrerträge können nach § 19 Abs. 2 GemHVO für Mehraufwendungen in den jeweiligen Teilhaushalten verwendet werden. Dies gilt nicht für allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

(4) Zahlungswirksame Aufwendungen werden gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO zugunsten von Investitionsauszahlungen der jeweiligen Teilhaushalte für einseitig deckungsfähig erklärt.

Brombachtal, den 3. Dezember 2025         

MÜLLABFUHRZWECKVERBAND  ODENWALD

Bürgermeister Schindler

Verbandsvorsteher

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungsbedürftigen Teile und wird hiermit gemäß § 16 der Verbandssatzung des MZVO in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) öffentlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan wird bis mindestens zum Ende seiner Gültigkeit im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können hier unter diesem Link heruntergeladen werden.